Organigramm
* GENERALVERSAMMLUNG: Sie besteht aus allen Mitgliedern der Gruppen Kolping - Jugend und Kolping und ist die gesetzgebende Versammlung und das höchste Organ der Kolpingsfamilie.
* VEREINSVORSTAND: Seine Aufgaben sind die Planung und Gestaltung aller Aufgaben der Kolpingsfamilie. Er besteht aus der/m Vorsitzenden, dem Präses, den LeiterInnen der Gruppen Kolping - Jugend und Kolping. VertreterInnen weiterer Gruppierungen - wie z.B. Theater - können in den Vorstand berufen werden.
* WIRTSCHAFTSVORSTAND (Wi-Vorstand): Diesem obliegt die Planung und Gestaltung aller wirtschaftlichen Unternehmungen der Kolpingsfamilie. Er setzt sich zusammen aus der/m Leiter des Wi-Vorstandes, der/m Vorsitzenden, den LeiterInnen der Gruppen Kolping, der/m GeschäftsführerIn und Wirtschafts - Fachleuten aus dem Kreis der Mitglieder.
Für die Abwicklung der wirtschaftlichen Geschäfte wird vom / von der Vorsitzenden ein GESCHÄFTSFÜHRER bestellt.
* PRÄSIDIUM: Die geistige Führung des Vereines ist Aufgabe des Präsidiums, bestehend aus Vorsitzendem/r, Präses, sowie LeiterInnen von Wirtschafts - Vorstand und der Kolping Gruppen.
* Der / die VORSITZENDE ist Obmann / Obfrau des Vereins und gegenüber der Generalversammlung letztverantwortlich für alle geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben der Kolpingsfamilie.
* Der PRÄSES ist verantwortlich für die pastorale Leitung der Kolpingsfamilie.
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